1. Anmeldung
Die Teilnehmerzahl an den Tages- und Wochenendkursen ist auf 6 Teilnehmer:innen und bei den Camps in Boberow auf 3 Teilnehmer:innen begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges angenommen.
2. Kursgebühren
Die Kursgebühr ist je nach Kursart unterschiedlich und versteht sich immer zzgl. Unterbringung und Verpflegung Deines Pferdes und einer evtl. anfallenden Hufschlaggebühr (je nach Veranstaltungsort). Die Kursgebühr ist innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Anmeldung zu überweisen. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Kurs. Die Zahlungsverpflichtung in voller Höhe durch die/den Teilnehmer/in wird hierdurch nicht berührt.
3. Vorbehalt
Ich behalte mir vor, den Kurs aus bestimmten Gründen (z. B. Krankheit oder wenn weniger als 5 Teilnehmer gemeldet sind) bzw. aus organisatorischen oder sonstigen Gründen abzusagen. Die Teilnehmer werden bei Absage des Kurses spätestens 2 Tage vor Kursbeginn benachrichtigt. Die bereits geleistete Zahlung wird spätestens innerhalb von vier Wochen nach geplantem Kursbeginn erstattet.
4. Ausbildungsinhalt
Wetterbedingte oder organisatorische Änderungen bzgl. des Kursablaufs behalte ich mir vor. Die Kursinhalte bleiben davon jedoch unberührt.
5. Haftung
Die Teilnahme an dem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Stallbetreibers oder von Patricia von Schwedes und der von ihnen eingesetzten Personen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
6. Stornierung/Ersatzteilnehmer
Bei einer fristgerechten Stornierung erfolgt eine anteilige Rückvergütung der bereits gezahlten Summen, abzüglich nachfolgender prozentualer Anteile:
Die Stornierung ist dann fristgerecht, wenn sie innerhalb des vorgezeichneten Zeitrahmens schriftlich eingeht. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Patricia von Schwedes. Stornierungen können nur schriftlich erfolgen.
Der/dem Teilnehmer/in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
Ein Ersatzteilnehmer kann vor Ausbildungsbeginn gestellt werden, sofern dieser sämtliche bestehende Verpflichtungen des Teilnehmers uneingeschränkt übernimmt und dieses schriftlich vor Kursaufnahme bestätigt. Ich behalte mir vor, den vorgeschlagenen Ersatzteilnehmer aus wichtigem Grund abzulehnen.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort.